Einen Vertrag mit Umzugsunternehmen abschließen: Das solltest du beachten

Es gibt Umzugsunternehmen, die ihren Kunden erklären, ein Vertrag sei nicht nötig. Warum du mit solchen Umzugsunternehmen sehr vorsichtig sein solltest und warum du einen Vertrag mit Umzugsunternehmen abschließen solltest, erfährst du in diesem Artikel. 

Im Voraus einen detaillierten Vertrag mit Umzugsunternehmen abschließen: Das kann dir im Falle eines Problems mit der Umzugsspedition einiges an Geld und Nerven ersparen. Wenn zum Beispiel beim Umzug etwas beschädigt wird, wenn die Möbelpacker nicht kommen oder wenn das Umzugsdatum unerwartet verschoben wird, dann willst du wissen „Was sind meine Rechte bei einem Umzug?“. Darum solltest du unbedingt einen Umzugsvertrag mit einer Spedition abschließen. Du ersparst dir damit eine Menge an Stress. Wenn du eine Umzugsspedition oder Firma beauftragst, nimmt sich diese die Zeit (sofern sie seriös ist), mit dir alle Rechte und Pflichten bei einem Umzug genau durchzugehen und deine Bedürfnisse bezüglich deines Umzugs zu berücksichtigen. Dann kannst du getrost einen Vertrag mit dem Umzugsunternehmen abschließen. In diesem Artikel geben wir dir ein paar gute Tipps, worauf du beim Aufsetzten des Vertrags achten und auch bestehen solltest, um böse Überraschungen bei der Rechnungsstellung zu vermeiden.

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Vertrag mit Umzugsunternehmen abschließen: Was muss schriftlich festgehalten werden?

Allen voran muss hier erwähnt werden, dass ein Vertrag zwischen dir und der beauftragten Umzugsfirma natürlich als rechtliche Grundlage gilt. Daher ist es wichtig, dass deine Interessen darin gut verankert sind. Setzt du nämlich deine Unterschrift darunter, ist der Vertrag auch rechtlich bindend.

1. Die Haftung sollte geregelt sein

Die Haftungsfrage bei Umzügen mit Umzugsfirmen ist zum Teil im Handelsgesetzbuch geregelt. Laut § 451e ist die Umzugsfirma zu einer Grundhaftung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut verpflichtet. Aus der Grundhaftung sind aber meist diverse Dinge ausgenommen, wie zum Beispiel Tiere, Pflanzen oder Wertgegenstände wie Juwelen, Edelmetalle oder Kunstobjekte. Weiter ist die Umzugsfirma oft nicht haftungspflichtig, wenn der Schaden durch “unabwendbare“ Dinge entstanden ist. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die durch Dritte oder durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Auch wenn du selbst die Umzugskartons packst, haftet die Umzugsfirma nicht für Schäden des in Umzugskartons verpackten Umzugsguts. 

Willst du eine Zusatzversicherung für etwaige Naturkatastrophen oder, dass auch dein Haustier von der Umzugsfirma transportiert wird, dann sollten diese Haftungsfragen unbedingt geklärt und im Vertrag mit dem Unternehmen verankert werden. Beachte auch, ob dein Hab und Gut den Wert von 620 Euro pro Kubikmeter überschreitet. Dann könnte eine Zusatzversicherung ebenfalls notwendig sein.

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2. Reklamationszeitraum

Ebenso sollte klar im Vertrag ersichtlich sein, bis wann du etwaige Umzugsschäden an die Firma melden kannst. Oftmals werden Reklamationen nur innerhalb von 48 Stunden von den Unternehmen problemlos angenommen. Solltest du beispielsweise wissen, dass es dir unmöglich sein wird, das Umzugsgut in einer solch kurzen Zeit zu begutachten, dann kannst du hier auch ein wenig verhandeln. Auf jeden Fall ist es wichtig, dass du dir über den Zeitraum im Klaren bist.

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3. Transparenz bei Pauschalleistungen

Hast du dich für ein Pauschalangebot entschieden, dann bestehe darauf, dass alle inkludierten Leistungen genauestens aufgelistet sind. Auch bei Festpreisangeboten solltest du genau auf den Wortlaut achten. Der Vertrag sollte die Anzahl der professionellen Umzugshelfer, die Größe des Umzugswagens und die verwendeten Verpackungsmaterialen genau aufgelistet haben. Verpackungsmaterialien müssen natürlich nur dann in den Vertrag aufgenommen werden, wenn du sie von der Umzugsfirma gemietet oder gekauft hast. Detaillierte Auflistungen schützen dich vor unvorhergesehenen Preisanstiegen aufgrund eines Mehraufwands von Seiten der Umzugsfirma.

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 4. Rücktritt von einem Vertrag mit Umzugsunternehmen

Wir machen im Leben immer Pläne, setzen uns feste Termine für wichtige Ereignisse. Ein Umzug ist definitiv ein solches Ereignis. Doch Unverhofft komm oft und immer wieder sind wir gezwungen, unsere Pläne umzuschmeißen. Darum ist es wichtig, die Konsequenzen vor dem Aufsetzen des Vertrags mit dem Umzugsunternehmen zu kennen. Die Umbuchungs- und Stornokosten sollten dabei deutlich im Vertrag angegeben sein. Auch solltest du in der Lage sein, die Form der Kündigung in dem Vertrag nachzulesen. In der Regel gilt: Je näher zum Umzugstag, desto höher die Stornokosten. Willst du den Rücktritt von einem Vertrag mit einem Umzugsunternehmen erst ein paar Tage vor dem geplanten Umzugstag vollziehen, wird die Umzugsfirma sehr wahrscheinlich die gesamten vereinbarten Umzugskosten einbehalten. Stornierst du allerdings mindestens 14 Tage vor dem Umzugstag, könntest du immerhin etwa 70% erstattet bekommen. 

Im Allgemeinen lässt sich sagen: Je detaillierter der Vertrag mit Umzugsunternehmen ist, desto geringer ist die Gefahr böser Überraschungen, wenn dann die Abrechnung ins Haus kommt. Kleiner Tipp: Je besser du schon bei der Besichtigung deines alten Zuhauses durch das Umzugsunternehmen weißt, welcher Bestand umzieht und welche Aufgaben du selbst übernimmst, umso genauer kann auch der Vertrag aufgesetzt und der Kostenvoranschlag zusammengestellt werden. Wichtig ist natürlich auch immer, dass du mit einem seriösen Umzugsunternehmen arbeitest. Dann ist auch das Aufsetzen des Vertrags keine zu große Herausforderung mehr. Beachtest du diese Punkte, wenn du einen Vertrag mit Umzugsunternehmen abschließen willst, dann solltest du vor überraschenden Zusatzkosten im Allgemeinen geschützt sein.

 

P.S. Dieser Artikel wurde zuerst am 26. Augst 2016 veröffentlicht. Am 23. Juni 2019 haben wir ihn überarbeitet und neuveröffentlicht. 

von  Irina | 23-06-2019 |
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