Umzugskosten absetzen 2021 ? So bekommst du vom Finanzamt Geld zurück

Bist du im vergangenen Jahr umgezogen und weißt nicht, ob und wie du deine Umzugskosten absetzen kannst? Machst du deine Steuererklärung für das Jahr 2020 gerade, willst du sicherlich keinen Cent verlieren und all das Geld zurückerstattet bekommen, das der Staat dir schuldet.

Am 31.07.2021 ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Vergiss nicht, deine Umzugskosten anzugeben. Denn es gibt Geld zurück!

Doch gerade beim Thema Umzug wissen die Wenigsten, dass man zumindest Teile der Umzugskosten von der Steuer absetzen kann, und sie geben die Kosten nicht in der Steuererklärung an.

Damit dir nicht der gleiche Fehler passiert, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengefasst, damit du deine Umzugskosten absetzen kannst und im Jahr 2021 für deinen Umzug 2020 vom Finanzamt Geld zurück bekommst.

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Kann ich meine Umzugskosten absetzen? – Entscheidend ist der Umzugsgrund

Das Wichtigste zuerst: Ja, du darfst deine Umzugskosten absetzen, und zwar sowohl bei einem beruflichen als auch bei einem privaten Umzug. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede, die bei der Steuererklärung zu beachten sind. 

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen und die richtige Umzugskostenpauschale zu nutzen, ist dabei der Grund des Umzugs entscheidend.

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Bei einem beruflich bedingten Umzug kannst du die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten (Anlage N) geltend machen. Selbständige können den Umzug steuerlich absetzen, indem sie die Umzugskosten als Betriebsausgaben angeben. Wechselst du den Wohnort hingegen aus privaten Gründen, so werden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen im Mantelbogen angegeben.

Eine Aufteilung der Umzugskosten in einen beruflichen und einen privaten Teil geht nicht. Falls du aus gesundheitlichen Gründen umziehen musstest, können die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lies weiter und erfahre, wie du deine Umzugskosten absetzen kannst und welche Umzugskostenpauschale für dich gilt.

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Umzugskosten absetzen bei beruflich veranlasstem Umzug

Als beruflich veranlassten Umzug und somit als Werbungskosten kannst du die Umzugskosten absetzen, wenn:

  • du eine neue Stelle in einer anderen Stadt antrittst oder von deinem Arbeitgeber versetzt wirst,
  • sich deine Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde täglich verkürzt,
  • du durch den Umzug deinen Arbeitsplatz leichter erreichen kannst und damit die Arbeitsbedingungen verbesserst,
  • der Umzug im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt (zum Beispiel, wenn du in eine Dienstwohnung ziehst oder wenn du aus der Mietwohnung des Arbeitgebers ausziehst),
  • du eine doppelte Haushaltsführung beginnst oder beendest.

Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen? – Tatsächliche Umzugskosten

Um Umzugskosten steuerlich absetzen zu können, müssen Belege gesammelt werden. Zu den absetzbaren Aufwendungen zählen:

  • Kosten für den Transport des Umzugsgutes
  • Reisekosten (auch für Wohnungsbesichtigungen und Umzugsvorbereitungen) [30 Cent pro Fahrkilometer]
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Doppelte Mietzahlungen (bis zu 6 Monaten)
  • Bis zu 3 Mietzahlungen für die neue Wohnung, falls sie nicht sofort benutzt werden kann.
  • Maklergebühren (nur für eine Mietwohnung)
  • Kosten für zusätzlichen Unterricht und Nachhilfe für Kinder. Die Höchstgrenze hängt vom Zeitpunkt des Umzuges ab*
  • Beschaffungskosten für einen Kochherd (bis zu 230 Euro) und für Heizöfen (bis zu 164 Euro)
  • Reparaturkosten von Transportschäden

*Der Höchstbetrag für Nachhilfekosten liegt bei einem Umzug:

  • bis zum 28. Februar 2014 bei 1.752 Euro
  • ab dem 1. März 2014 bei 1.802 Euro
  • ab dem 1. März 2015 bei 1.841 Euro
  • ab dem 1. März 2016 bei 1.882 Euro
  • ab dem 1. Februar 2017 bei 1.926 Euro
  • ab dem 1. März 2017 bei 1.984 Euro
  • ab dem 1. April 2019 bei 2.045 Euro
  • ab dem 1. März 2020 bei 2.066 Euro

Kosten für private Umzugshelfer absetzen

Auch wenn du nicht mit einem Umzugsunternehmen umgezogen, sondern mit privaten Helfern, kannst du die Kosten dafür bei der Steuererklärung angeben, vorausgesetzt du hast die Helfer für ihre Mitarbeit entlohnt. Wichtig ist aber, dass du von den Helfern Belege gesammelt hast, und dass du sie per Banküberweisung bezahlt hast.

Wann Umzugskostenpauschalen? – Sonstige Aufwendungen

Neben diesen sogenannten „tatsächlichen Umzugskosten“ entstehen bei einem Umzug in der Regel auch sonstige Aufwendungen wie zum Beispiel Trinkgelder für Umzugshelfer, Kosten für Wohnungsanzeigen, An- und Ummeldegebühren, bestimmte Renovierungsarbeiten und Installationskosten sowie Ummelden des Pkws oder der Telefon- und Internetverbindung.

Für sonstige Umzugskosten musst du keine Belege vorlegen. Hier kannst du deine Umzugskosten absetzen, indem du eine Umzugskostenpauschale angibst. Sie hängt ebenfalls wie die Höchstgrenze für den Unterricht und Nachhilfe davon ab, wann der Umzug beendet wurde.

Umzugskostenpauschale bei Umzügen nach dem 1. August 2013 bis zum 28. Februar 2014:

  • 1.390 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 695 Euro für Ledige
  • 306 Euro für jede weitere Person im Haushalt

Umzugskostenpauschale bei Umzügen nach dem 1. März 2014:

  • 1.429 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 715 Euro für Ledige
  • 315 Euro für jede weitere Person im Haushalt

Umzugskostenpauschale für Umzüge ab dem 1. März 2015:

  • 1.460 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 730 Euro für Ledige
  • 322 Euro pro weitere Person im Haushalt

Umzugskostenpauschale für Umzüge nach dem 1. März 2016:

  • 1.493 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 746 Euro für Ledige
  • 329 Euro für jede weitere Person im Haushalt

Umzugskostenpauschale für Umzüge ab dem 1. Februar 2017:

  • 1.548 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 764 Euro für Ledige
  • 337 Euro für jede weitere Person

Umzugskostenpauschale für Umzüge ab dem 1. März 2018:

  • 1.573 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 787 Euro für Ledige
  • 347 Euro für jede weitere Person

Umzugskostenpauschale für Umzüge ab dem 1. April 2019:

  • 1.622 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 811 Euro für Ledige
  • 357 Euro für jede weitere Person

Umzugskostenpauschale für Umzüge ab dem 1. März 2020:

  • 1.639 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende
  • 820 Euro für Ledige
  • 361 Euro für jede weitere Person

Sind deine sonstigen Umzugskosten höher als die Pauschale, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten und mit Belegen nachzuweisen.

Zweiter Umzug innerhalb von 5 Jahren?

War dies dein zweiter beruflich veranlasster Umzug innerhalb von fünf Jahren und hast du beide Male sowohl vor als auch nach dem Umzug in einer eigenen Wohnung gelebt, erhöht sich die Umzuspauschale um 50 Prozent.

Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Hast du wegen dem Umzug eine Zeit lang zwei Haushalte geführt, kannst du eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuererklärung angeben. Diese gilt für höchstens drei Monate und beträgt 28 Euro pro Tag.

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Umzugskosten absetzen als Betriebsausgaben

Wie lassen sich die Umzugskosten absetzen, wenn man als Selbständiger umgezogen ist? Auch hier spielt wieder der Grund für den Umzug eine Rolle. Ziehst du aus privaten Gründen um, oder weil dein Partner bzw. deine Partnerin eine neue Arbeitsstelle bekommen hat, dann kannst du einige Umzugskosten eventuell als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Mehr dazu erfährst du im nächsten Kapitel.

Wenn du aber nachweisen kannst, dass der Umzug aus beruflichen Gründen stattfand, kannst du die Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen.

Das Finanzamt könnte folgende Fälle als betrieblich veranlassten Umzug eines Selbständigen oder Freiberuflers akzeptieren:

  • Du wohnst dadurch näher zu einem wichtigen Kunden oder Lieferanten oder Kooperationspartnern
  • Du hattest im alten Standort Absatzschwierigkeiten
  • Dein Unternehmen ist gewachsen und du brauchtest größere Räume

Belege sammeln ist hier besonders wichtig. Denn schlussendlich liegt die Entscheidung beim Finanzamt, ob die Gründe ausreichen, den Umzug als „beruflich veranlasst“ anzusehen oder nicht.

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Privaten Umzug steuerlich absetzen

War dein Umzug nicht beruflich veranlasst, sondern privat, ist es nicht möglich, die Umzugskosten als Werbungskosten anzugeben. Jedoch erlaubt das Finanzamt in diesem Fall, Teile der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abzuziehen, wenn ein Umzugsunternehmen oder andere Umzugshelfer beauftragt werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten übrigens auch Reparaturarbeiten, Wohnungsreinigung, Gartenpflege oder Ähnliches. Wichtig ist, dass die Tätigkeit von einem professionellen Dienstleister im eigenen Haushalt ausgeübt wird und, dass die Rechnung per Überweisung (nicht bar!) bezahlt wird. Willst du die Aufwendungen als Umzugskosten absetzen, so muss die ausgeübte Tätigkeit zudem zeitlich nah am Umzugstag sein.

Insgesamt lassen sich 20 Prozent von höchstens 20.000 Euro für haushaltsnahen Aufwendungen von der Steuerschuld abziehen. Als Höchstgrenze lassen sich somit im Falle eines privaten Umzugs 4.000,- Euro der Umzugskosten von der Steuer absetzen.

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Umzugskosten steuerlich absetzen bei Umzug aus gesundheitlichen Gründen

War dein Umzug aufgrund von Krankheit oder Behinderung notwendig, kannst du die Umzugskosten absetzen, indem du sie im Mantelbogen als außergewöhnliche Belastung angibst. Lege unbedingt ein ärztliches Attest für die Notwendigkeit des Umzugs bei und weise nach, dass der Umzug die Lebensbedingungen verbessert hat. 

Fazit

Egal, aus welchem Grund du also umgezogen bist, kannst du bei der Steuererklärung Umzugskosten absetzen und somit im Nachhinein Geld sparen beim Umzug. Es lohnt sich also, schon bei der Umzugsplanung an die nächste Steuererklärung zu denken und alle Belege, die etwas mit dem Umzug zu tun haben, in einem separaten Umschlag zu sammeln. Eine Ausnahme stellt sich natürlich dar, wenn du den privaten Umzug komplett auf eigene Faust durchführst und dir sowohl beim Umzug als auch bei Renovierungsarbeiten und der Reinigung von keinen Dienstleistern sondern von Freunden und Familie helfen lässt. Für mehr Informationen und ausführliche Beratung empfehlen wir, einen Steuerberater zu kontaktieren.

von  Irina | 25-01-2021 |
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