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Umzugskosten absetzen – So bekommst du vom Finanzamt Geld zurück

Bist du umgezogen und fragst dich, ob und wie du deine Umzugskosten absetzen kannst? Egal ob beruflicher oder privater Umzug – in vielen Fällen kannst du dir einen Teil der Kosten über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Vergiss nicht, deine Umzugskosten in der Steuererklärung anzugeben – es gibt Geld zurück!

Doch gerade beim Thema Umzug wissen die Wenigsten, dass man zumindest Teile der Umzugskosten von der Steuer absetzen kann, und sie geben die Kosten nicht in der Steuererklärung an.

Damit dir nicht der gleiche Fehler passiert, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Informationen zusammengefasst, damit du deine Umzugskosten absetzen kannst und vom Finanzamt Geld zurückbekommst.

Umzugskosten absetzen – Steuererklärung mit Taschenrechner und Belegen
© Can Stock Photo / gina_sanders

Kann ich meine Umzugskosten absetzen? – Entscheidend ist der Umzugsgrund

Das Wichtigste zuerst: Ja, du darfst deine Umzugskosten absetzen, und zwar sowohl bei einem beruflichen als auch bei einem privaten Umzug. Es gibt allerdings wichtige Unterschiede, die bei der Steuererklärung zu beachten sind.

Um die Steuererklärung richtig auszufüllen und die richtige Umzugskostenpauschale zu nutzen, ist dabei der Grund des Umzugs entscheidend.

Bei einem beruflich bedingten Umzug kannst du die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten (Anlage N) geltend machen. Selbständige können den Umzug steuerlich absetzen, indem sie die Umzugskosten als Betriebsausgaben angeben. Wechselst du den Wohnort hingegen aus privaten Gründen, so werden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen angegeben.

Eine Aufteilung der Umzugskosten in einen beruflichen und einen privaten Teil geht nicht. Falls du aus gesundheitlichen Gründen umziehen musstest, können die Umzugskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lies weiter und erfahre, wie du deine Umzugskosten absetzen kannst und welche Umzugskostenpauschale für dich gilt.

Beruflich bedingter Umzug – Umzugskosten als Werbungskosten absetzen
© Can Stock Photo Inc. / AndreyPopov

Umzugskosten absetzen bei beruflich veranlasstem Umzug

Als beruflich veranlassten Umzug und somit als Werbungskosten kannst du die Umzugskosten absetzen, wenn:

  • du eine neue Stelle in einer anderen Stadt antrittst oder von deinem Arbeitgeber versetzt wirst,
  • sich deine Fahrzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde täglich verkürzt,
  • du durch den Umzug deinen Arbeitsplatz leichter erreichen kannst und damit die Arbeitsbedingungen verbesserst,
  • der Umzug im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt (zum Beispiel, wenn du in eine Dienstwohnung ziehst oder wenn du aus der Mietwohnung des Arbeitgebers ausziehst),
  • du eine doppelte Haushaltsführung beginnst oder beendest.

Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen? – Tatsächliche Umzugskosten

Um Umzugskosten steuerlich absetzen zu können, müssen Belege gesammelt werden. Zu den absetzbaren Aufwendungen zählen:

  • Kosten für den Transport des Umzugsgutes – zum Beispiel die Rechnung eines Umzugsunternehmens
  • Reisekosten (auch für Wohnungsbesichtigungen und Umzugsvorbereitungen) – 30 Cent pro Fahrkilometer
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Doppelte Mietzahlungen (bis zu 6 Monaten)
  • Bis zu 3 Mietzahlungen für die neue Wohnung, falls sie nicht sofort benutzt werden kann
  • Maklergebühren (nur für eine Mietwohnung, nicht für Eigentum)
  • Kosten für zusätzlichen Unterricht und Nachhilfe für Kinder (bis zum jeweiligen Höchstbetrag – siehe Tabelle weiter unten)
  • Reparaturkosten von Transportschäden

Tipp: Du möchtest wissen, was ein professioneller Umzug kostet? Dann wirf einen Blick auf unseren Artikel Was kostet ein Umzug? – die Kosten für ein Umzugsunternehmen kannst du bei einem beruflichen Umzug komplett als Werbungskosten absetzen.

Kosten für private Umzugshelfer absetzen

Auch wenn du nicht mit einem Umzugsunternehmen umgezogen bist, sondern mit privaten Helfern, kannst du die Kosten dafür bei der Steuererklärung angeben – vorausgesetzt du hast die Helfer für ihre Mitarbeit entlohnt. Wichtig ist, dass du Belege gesammelt hast und die Bezahlung per Banküberweisung erfolgt ist.

Die Umzugskostenpauschale – Sonstige Aufwendungen

Neben diesen sogenannten „tatsächlichen Umzugskosten“ entstehen bei einem Umzug in der Regel auch sonstige Aufwendungen wie zum Beispiel Trinkgelder für Umzugshelfer, Kosten für Wohnungsanzeigen, An- und Ummeldegebühren, bestimmte Renovierungsarbeiten und Installationskosten sowie Ummelden des Pkws oder der Telefon- und Internetverbindung.

Für sonstige Umzugskosten musst du keine Belege vorlegen. Hier kannst du deine Umzugskosten absetzen, indem du eine Umzugskostenpauschale angibst. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Umzugsbeginns (der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts).

Aktuelle Umzugskostenpauschale

Beginn des Umzugs Eine Person Zuschlag pro weitere Person
ab 1. März 2024 964 € 643 €
ab 1. April 2022 886 € 590 €
ab 1. April 2021 870 € 580 €
ab 1. Juni 2020 860 € 573 €

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, das ab März 2024 umzieht, kann eine Pauschale von 964 + 3 × 643 = 2.893 € geltend machen.
Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023

Gut zu wissen: Als „weitere Personen“ zählen Ehepartner/Lebenspartner, ledige Kinder sowie Stief- und Pflegekinder, die nach dem Umzug im gemeinsamen Haushalt leben.

Sind deine sonstigen Umzugskosten höher als die Pauschale, lohnt es sich, sie einzeln aufzulisten und mit Belegen nachzuweisen.

Höchstbeträge für Nachhilfekosten der Kinder

Beginn des Umzugs Höchstbetrag
ab 1. März 2024 1.286 €
ab 1. April 2022 1.181 €
ab 1. April 2021 1.160 €
ab 1. Juni 2020 1.146 €

Die Kosten für Nachhilfe können bis zum Höchstbetrag komplett geltend gemacht werden, sofern der Umzug als beruflich bedingt anerkannt wird.
Quelle: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023

Erste eigene Wohnung?

Wer vor dem Umzug keine eigene Wohnung hatte – zum Beispiel beim Auszug aus dem Elternhaus – kann einen reduzierten Pauschbetrag von aktuell 193 € geltend machen (ab 1. März 2024).

Zweiter Umzug innerhalb von 5 Jahren?

War dies dein zweiter beruflich veranlasster Umzug innerhalb von fünf Jahren und hast du beide Male sowohl vor als auch nach dem Umzug in einer eigenen Wohnung gelebt, erhöht sich die Umzugskostenpauschale um 50 Prozent.

Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Hast du wegen dem Umzug eine Zeit lang zwei Haushalte geführt, kannst du eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuererklärung angeben. Diese gilt für höchstens drei Monate und beträgt 28 Euro pro ganzen Tag sowie 14 Euro für An- und Abreisetage. Hinweis: Bei einer doppelten Haushaltsführung greift die Umzugskostenpauschale nicht – hier musst du alle sonstigen Kosten separat belegen.

Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen für Selbständige
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Umzugskosten absetzen als Betriebsausgaben

Wie lassen sich die Umzugskosten absetzen, wenn man als Selbständiger umgezogen ist? Auch hier spielt wieder der Grund für den Umzug eine Rolle. Ziehst du aus privaten Gründen um, oder weil dein Partner bzw. deine Partnerin eine neue Arbeitsstelle bekommen hat, dann kannst du einige Umzugskosten eventuell als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Mehr dazu erfährst du im nächsten Kapitel.

Wenn du aber nachweisen kannst, dass der Umzug aus beruflichen Gründen stattfand, kannst du die Umzugskosten als Betriebsausgaben absetzen.

Das Finanzamt könnte folgende Fälle als betrieblich veranlassten Umzug eines Selbständigen oder Freiberuflers akzeptieren:

  • Du wohnst dadurch näher zu einem wichtigen Kunden oder Lieferanten oder Kooperationspartnern
  • Du hattest im alten Standort Absatzschwierigkeiten
  • Dein Unternehmen ist gewachsen und du brauchtest größere Räume

Belege sammeln ist hier besonders wichtig. Denn schlussendlich liegt die Entscheidung beim Finanzamt, ob die Gründe ausreichen, den Umzug als „beruflich veranlasst“ anzusehen oder nicht.

Privaten Umzug steuerlich absetzen – Haushaltsnahe Dienstleistungen
©Freepik

Privaten Umzug steuerlich absetzen

War dein Umzug nicht beruflich veranlasst, sondern privat, ist es nicht möglich, die Umzugskosten als Werbungskosten anzugeben. Jedoch erlaubt das Finanzamt in diesem Fall, Teile der Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abzuziehen, wenn ein Umzugsunternehmen oder andere Umzugshelfer beauftragt werden.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten übrigens auch Reparaturarbeiten, Wohnungsreinigung, Gartenpflege oder Ähnliches. Wichtig ist, dass die Tätigkeit von einem professionellen Dienstleister im eigenen Haushalt ausgeübt wird und dass die Rechnung per Überweisung (nicht bar!) bezahlt wird. Willst du die Aufwendungen als Umzugskosten absetzen, so muss die ausgeübte Tätigkeit zudem zeitlich nah am Umzugstag sein.

Insgesamt lassen sich 20 Prozent von höchstens 20.000 Euro für haushaltsnahe Aufwendungen von der Steuerschuld abziehen. Als Höchstgrenze lassen sich somit im Falle eines privaten Umzugs 4.000 Euro der Umzugskosten von der Steuer absetzen.

Umzugskosten bei gesundheitlichem Umzug als außergewöhnliche Belastung
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Umzugskosten steuerlich absetzen bei Umzug aus gesundheitlichen Gründen

War dein Umzug aufgrund von Krankheit oder Behinderung notwendig, kannst du die Umzugskosten absetzen, indem du sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angibst. Lege unbedingt ein ärztliches Attest für die Notwendigkeit des Umzugs bei und weise nach, dass der Umzug die Lebensbedingungen verbessert hat.

Fazit

Egal, aus welchem Grund du umgezogen bist – du kannst bei der Steuererklärung Umzugskosten absetzen und somit im Nachhinein Geld sparen beim Umzug. Es lohnt sich, schon bei der Umzugsplanung an die nächste Steuererklärung zu denken und alle Belege, die etwas mit dem Umzug zu tun haben, in einem separaten Umschlag zu sammeln.

Bei einem beruflichen Umzug profitierst du besonders, wenn du ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragst – denn die kompletten Kosten lassen sich als Werbungskosten absetzen. Auch bei einem privaten Umzug kannst du die Kosten für den Dienstleister als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Eine Ausnahme stellt sich natürlich dar, wenn du den privaten Umzug komplett auf eigene Faust durchführst und dir bei Umzug, Renovierung und Reinigung ausschließlich von Freunden und Familie helfen lässt. Für mehr Informationen und ausführliche Beratung empfehlen wir, einen Steuerberater zu kontaktieren.

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