Adressänderung bei Umzug
Neben den körperlichen und organisatorischen Herausforderungen, vor die man bei einem Umzug so gestellt wird, gibt es auch noch einige bürokratische Hürden zu meistern. Die Adressänderung bei Umzug kann eine solche bürokratische Hürde sein, die einem Zeit und Nerven kostet.
Wem muss man eigentlich die neue Adresse mitteilen? Wie macht man das am einfachsten und wie kann man sicherstellen, dass keine wichtigen Briefe und Zusendungen im Umzugschaos untergehen? Wir haben dir hier eine übersichtliche Anleitung zur Adressänderung bei Umzug zusammengestellt, um sicher zu gehen, dass keine wichtigen Behördengänge oder bürokratische Schritte bei deinem Umzug vergessen werden.
1. Adressänderung bei Umzug? – Erster Weg zum Bürgeramt!
Bei einem Umzug führt kein Weg am Bürgeramt (auch Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro genannt) vorbei, da jede Änderung des Wohnsitzes dort erfasst werden muss. Was du in Bezug auf die Adressänderung bei Umzug zu tun hast, hängt davon ab, ob es ein Wohnungswechsel innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde ist, oder ob es sich um einen Wohnungswechsel in einen komplett neuen Verwaltungsbezirk handelt.
Ummeldung beim Wohnungswechsel in der gleichen Stadt oder Gemeinde
Eine Adressänderung bei Umzug bringt etwas weniger Bürokratie mit sich, wenn du dich geografisch nicht so sehr veränderst und in derselben Gemeinde oder Stadt bleibst. Die Ummeldung deiner Adresse ist aber gesetzlich vorgeschrieben und es können auch diverse Bußgelder (bis zu 500 Euro) verlangt werden, wenn Fristen nicht eingehalten werden. In der Regel hat man eine Woche Zeit dafür, sich nach Einzug in das neue Zuhause am Bürgeramt umzumelden.
Persönliche Adressänderung bei Umzug
Am einfachsten ist es, wenn du selbst zur Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung auf das Einwohnermeldeamt gehst, da die Adressänderung auch in deinem Personalausweis vermerkt werden muss. In den meisten Bundesländern ist die Ummeldung in Persona auch aus diesem Grund unumgänglich.
Schriftliche Adressänderung bei Umzug
In manchen Bundesländern ist es allerdings auch möglich, die Adressänderung bei Umzug mittels Postweg zu erledigen. Beispiele dafür wären unter anderen Köln oder Bayern. Du musst nur das lokale Meldeformular ausfüllen und es unterschrieben, mit Beilage einer Kopie des Personalausweises, direkt ans zuständige Meldeamt schicken. Das Meldeformular gibt es auf den Webseiten einiger Bürgerämter einfach zum Download, das wird aber von den einzelnen Ämtern individuell gehandhabt. Am besten ist es, du besuchst die Webseite des zuständigen Bürgerbüros, um die Details der Handhabung von Adressänderung in deinem neuen Verwaltungsbezirk zu erhalten. Die Aktualisierung des Personalausweises kann, wenn man sich für den Schriftweg entscheidet, einfach beim nächsten Behördengang nachgeholt werden.
Ummeldung durch Vertretung
Ist der Gang auf das Bürgeramt für dich persönlich aus irgendwelchen Gründen einfach nicht möglich und wird die schriftliche Ummeldung im neuen Bürgeramt nicht angeboten, dann kannst du auch einen Vertreter schicken. Dieser muss allerdings eine Vollmacht von dir erteilt bekommen haben und in manchen Bundesländern muss diese sogar beglaubigt sein. Für genauere Informationen raten wir dir, erneut am besten die Webseite des zuständigen Bürgeramts aufzusuchen oder einfach einen schnellen Anruf dorthin zu tätigen.
Wichtige Unterlagen fürs Ummelden
Am Bürgeramt brauchst du zur Adressänderung bei Umzug die Personalausweise oder Reisepässe von allen Personen, die mit umgezogen sind. In manchen Fällen kann das Amt auch noch zusätzliche Unterlagen verlangen, wie zum Beispiel eine Heirats- oder Partnerschaftsurkunde oder eventuell sogar ein Scheidungsurteil. Für Kinder, die noch keinen eigenen Reisepass besitzen, kannst du auch einfach die Geburtsurkunde mitbringen.
Ab- und Anmelden beim Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde
Abmelden des alten Wohnsitzes
Seit 2004 ist es in den meisten Fällen nicht mehr notwendig, sich persönlich um eine Abmeldung des alten Wohnsitzes zu kümmern. Das neue Bürgeramt informiert einfach das alte über die Adressänderung bei Umzug. Es gibt aber noch Ausnahmen zu dieser neuen Regelung. Verlässt du die Bundesrepublik Deutschland und ziehst du ins Ausland, dann musst du dich persönlich um die Abmeldung am Bürgeramt kümmern. Ebenso muss die Abmeldung von dir persönlich durchgeführt werden, wenn du aus einer Nebenwohnung zurück zum Hauptwohnsitz wechselst. Viele Bürgerämter bieten praktischerweise Online-Formulare an und bei manchen Meldebehörden reicht schon ein formloses Schreiben zur Abmeldung.
Anmelden des neuen Wohnsitzes
Die Angabe einer Adressänderung bei Umzug und somit das Anmelden am neuen Bürgeramt ist in Deutschland Gesetz. In den meisten Fällen ist dieser Vorgang gratis, aber einige Orte erheben eine kleine Verwaltungsgebühr für das Anmelden des neuen Wohnsitzes. Ebenso wie beim einfachen Ummelden, hast du für die Anmeldung in einem neuen Verwaltungsbezirk, in den meisten Fällen eine Frist von einer Woche. Hältst du diese Frist nicht ein, kann ebenso ein Bußgeld vom Bürgeramt verlangt werden.
Außerdem wirst du wahrscheinlich nicht um das persönliche Erscheinen am Bürgeramt herumkommen, da bei einer Adressänderung bei Umzug, diese normalerweise auch gleich im Personalausweis vermerkt wird. In manchen Fällen (wie auch beim Ummelden) kann die Anmeldung aber auch auf dem Postweg erledigt und die Änderung im Personalausweis nachgetragen werden. Die Webseite deines zuständigen Bürgerbüros sollte dir alle diese Details geben.
Wichtige Unterlagen fürs Anmelden
Fürs Anmelden in einem neuen Bürgerbüro sind dieselben Unterlagen mitzubringen wie auch beim Ummelden am selben Amt. Bringe also Personalausweis oder Reisepass von dir und allen Personen, die am Umzug beteiligt sind, mit aufs Amt. Für Kinder ohne eigenen Reisepass kannst du die Geburtsurkunde vorlegen. Das Bürgeramt kann noch zusätzliche Unterlagen erbeten, wie zum Beispiel eine Heirats- oder Partnerschaftsurkunde.
2. Nachsendeauftrag der Deutschen Post
Während einer Adressänderung bei Umzug muss natürlich auch an die Post gedacht werden. Ein Nachsendeservice kann ganz schnell und unkompliziert auf der Webseite der Deutschen Post eingerichtet werden.
Wir finden noch wichtig, dass du weißt, welche Art Post von dem Nachsendeservice im Inland ausgenommen ist:
- Infopost ohne Umhüllung
- Express-Sendungen
- Pressesendungen (z.B. Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften) und
- Postvertriebsstücke (z.B. Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine)
3. Wer sonst noch bei einer Adressänderung bei Umzug informiert werden muss:
Nachdem du dich um den wichtigen Behördengang aufs Bürgeramt und um die Nachsendung deiner Post gekümmert hast, sollte die neue Adresse noch an ein paar anderen Stellen angegeben werden. Folgende Institutionen sollten von der Adressänderung bei Umzug in Kenntnis gesetzt werden:
- Finanzamt: Beim Umzug in eine neue Stadt muss die Finanzbehörde schriftlich informiert werden (am besten mit Angabe der Steuernummer). Geschieht der Umzug innerhalb desselben Ortes, ist dies nicht notwendig.
- Arbeitsamt: Wenn man Arbeitslosengeld oder sonstige Leistungen vom Arbeitsamt bezieht, muss die neue Adresse auch dort unbedingt angegeben werden. Ist eine andere Stelle nach dem Umzug für deinen Fall zuständig, dann wird zwar die persönliche Akte automatisch dorthin weiter geleitet, aber zum Beispiel Arbeitslosengeld muss neu beantragt werden.
- Familienkasse: Informiere auch die Familienkasse so schnell wie möglich über den Umzug, um damit mögliche Verzögerung von Zahlungen zu vermeiden.
- Kfz Ummelden
- Die neue Adresse muss natürlich auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden. Hierbei fallen Verwaltungsgebühren zwischen 25 – 35 € an.
- GEZ Ummelden
- Bank
- Versicherungen
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Verlage von abonnierten Zeitschriften oder Zeitungen, da diese nicht von Nachsendeauftrag der Deutschen Post weitergeleitet werden.
- Telefonanschluss
- DSL Anschluss