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5-4-2014 - von Irina

Besenrein – wie sauber muss die Wohnung sein?

„Die Wohnung ist besenrein zurückzugeben.“ – So oder so ähnlich steht es oft im Mietvertrag. Doch lässt sich über den Begriff „besenrein“ streiten. Mieter nehmen es oft zu wörtlich und fegen nach dem Umzug nur kurz durch. Manche Vermieter erwarten hingegen, dass die Wohnung top-sauber und staubfrei, mit streifenfrei geputzten Fenstern und tiefengereinigten Teppichen abgegeben wird.

Damit es bei deinem Umzug diesbezüglich keine Missverständnisse mit dem Vermieter gibt, haben wir hier einige Tipps zur besenreinen Endreinigung zusammengefasst:

Besenrein bedeutet:

  • Du musst die Wohnung vollständig räumen.
  • Den Boden in der Wohnung musst du ordentlich durchkehren.
  • Du musst den Teppichboden ordentlich saugen.
  • Grobe Verschmutzungen an Böden, Wänden und Decken solltest du entfernen.
  • Beseitige Spinnweben.
  • Befreie auch Kellerräume, Dachboden und Garage von groben Verschmutzungen und Spinnweben.
  • Hat sich auf dem Balkon oder auf der Terrasse eine Schmierschicht gebildet, muss diese beseitigt werden.
  • Starke Verschmutzungen auf Fenstern und Türen, wie zum Beispiel Rückstände von Aufklebern, solltest du beseitigen.
  • Gehört eine Einbauküche zur Wohnung, sollte diese geputzt werden. Hinterlasse keine Essensreste oder Lebensmittel und wische alle Flächen (insbesondere fettige Stellen).
  • Stark verkalkte Stellen (zum Beispiel im Badezimmer) sollten entkalkt werden.

Besenrein bedeutet nicht:

  • Fenster putzen.
  • Beseitigung von Unkrautbewuchs auf dem Balkon oder der Terrasse.
  • Tiefenreinigung des Teppichbodens.
  • Beseitigung von Nikotinrückständen (es sei denn, das Rauchen innerhalb der Räume ist untersagt).
  • Staubwischen.
  • Beseitigung von Dübellöchern.
  • Waschen von zur Wohnung gehörenden Gardinen.

Mietvertrag prüfen

Wirf vor deinem Auszug unbedingt nochmal einen Blick in den Mietvertrag. Denn nicht in jedem Mietvertrag ist die Klausel angegeben, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Verpflichtest du dich in deinem Mietvertrag zu einer gründlichen Endreinigung, findest du in unserer Moveria-Checkliste „Putzen beim Auszug“ eine genaue Anleitung.

Steht in deinem Mietvertrag vielleicht sogar, dass du die Wände vor dem Auszug streichen musst? Dann wird dich unser Blogpost „Wände streichen Schritt für Schritt“ interessieren. Doch zunächst solltest du klären, ob diese Klausel in deinem Mietvertrag zulässig ist.

Bist du dir nicht sicher, welche Klauseln in  deinem Mietvertrag überhaupt gültig sind, lässt du den Vertrag am besten von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Dies empfiehlt sich auch für den neuen Mietvertrag, um zukünftige Probleme zu vermeiden.

Schäden  und Verschmutzungen beseitigen

Übrigens: Auch wenn in deinem Mietvertrag keinerlei Vereinbarungen zum Thema „Wohnungszustand bei der Übergabe“ festgehalten wurden, musst  du die Wohnung besenrein reinigen. Sicher lässt sich auch nach Erklärung des Begriffes „besenrein“ immer noch streiten, was grobe Verschmutzungen sind. Dazu empfehlen wir einfach, fair zu sein, wenn du die Wohnung verlässt.

Grundsätzlich gilt, dass die Wohnung im gleichen Zustand verlassen werden sollte, wie sie bezogen wurde. Einige Abnutzungsspuren sind natürlich normal. Schäden und Verschmutzungen solltest du  aber  beseitigen. Und auch, wenn die Wohnung damals beim Einzug nicht sauber war, mache es besser. Reinige die Wohnung so gründlich, wie du es gerne beim Einzug gehabt hättest. Und siehe es nicht zu genau mit dem Begriff „Besen“ und greife zum Beispiel auch mal zum Wischmop, wenn du Flecken auf dem Boden siehst. So vermeidest du Diskussionen mit deinem Vermieter, wenn du die Wohnungsübergabe eigentlich nur so schnell wie möglich hinter dich bringen und nach dem Umzug deine neue Wohnung genießen willst.

Die Endreinigung an Profis abgeben

Was bedeutet für dich „besenrein“? Hast du auch schon Erfahrungen oder Schwierigkeiten mit dem Vermieter diesbezüglich gehabt? Gerne hören wir von dir? Hinterlasse doch einfach ein Kommentar zu diesem Blogeintrag und beteilige dich an der Diskussion.

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