Wohnungsübergabe bei Auszug
Die Wohnungsübergabe bei Auszug ist ein sehr wichtiger Termin, der gut vorzubereiten ist und nicht gerade zwischen Tür und Angel durchgeführt werden sollte. Bei der Wohnungsübergabe bei Auszug sollte der Mieter gemeinsam mit dem Vermieter alle Räume durchgehen und auf Mängel und Schäden prüfen. Diese sollten in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden. Auf diese Weise beugen Mieter und Vermieter eventuellen Unstimmigkeiten vor. Der Immobilienbesitzer schützt sich davor, für Schäden aufkommen zu müssen und der Mieter davor, für Schäden beschuldigt zu werden, die er nicht verursacht hat oder die durch normale Abnutzung entstanden sind.
Bei der Wohnungsübergabe zu beachten:
- Die Wohnung sollte bei der Wohnungsübergabe von allem, was nicht zur Wohnung gehört, geräumt sein.
- Schaue im Mietvertrag nach, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden sollte. Oft genügt die besenreine Wohnungsübergabe. Lies mehr dazu in unserem Artikel: Endreinigung vor der Wohnungsübergabe.
- Du musst bei der Wohnungsübergabe anwesend sein, um direkt nachzubessern oder eventuell Mängel zu besprechen.
- Geht gemeinsam Raum für Raum durch und dokumentiert Schäden. Vergesst nicht das Treppenhaus, denn auch hier können beispielsweise beim Umzug Schäden entstehen.
- Auch wenn sich Mieter und Vermieter nicht einig sind, sollten die Schäden und die unterschiedlichen Meinungen ins Übergabeprotokoll eingetragen werden.
- Führt die Wohnungsübergabe bei Tageslicht durch, wenn die Lichtverhältnisse am besten sind, um eventuelle Schäden zu sehen.
- Die Wohnungsübergabe sollte nicht zur gleichen Zeit wie die Schlüsselübergabe an die Nachmieter fallen. Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander.
- Es empfiehlt sich, Fotos von den gefundenen Schäden, aber auch von den Räumen, wo keine Mängel zu sehen sind, zu machen.
- Oft ist es hilfreich, eine neutrale Person hinzu zu bitten, die die Wohnung nach Schäden untersucht und das Übergabeprotokoll als Zeuge unterschreibt.
- In schwierigen Fällen kann der Immobilienbesitzer einen Gutachter beauftragen, bei der Wohnungsübergabe dabei zu sein und den Ist-Zustand der Wohnung in einem Gutachten festzuhalten.
- Im Übergabeprotokoll sollten auch die Zählerstände, der Sauberkeitszustand der Wohnung und die Anzahl der übergebenen Schlüssel vermerkt werden.
Wohnungsübergabe bei Auszug: Mehr Infos
Niemand ist verpflichtet, seine Wohnung zu inspizieren, aber es gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit und beugt eventuellen Konflikten vor. Für den Immobilienbesitzer ist das bei der Wohnungsübergabe bei Auszug erstellte Übergabeprotokoll der wichtigste Nachweis von Schäden, die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat. Andernfalls steht er in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Schaden nicht schon beim Einzug bestand und dass es sich nicht um eine übliche Abnutzung handelt. Dabei hat der Besitzer sechs Monate nach der Wohnungsübergabe Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Der Mieter kann sich mit einem Übergabeprotoll vor möglichen Anschuldigungen nach dem Auszug schützen. Schäden, die zum Beispiel nach der Wohnungsübergabe bei Auszug durch Handwerker verursacht werden, können dem Mieter nicht angelastet werden, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll eingetragen sind.
Für das Übergabeprotokoll kann prinzipiell ein einfaches Blatt Papier benutzt werden. Um Zeit zu sparen und nichts zu vergessen, empfehlen wir, ein Formular vorzubereiten und in zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Der Deutsche Mieterbund zum Beispiel stellt ein Übergabeprotokoll als Vorlage zur Verfügung.
Das Protokoll muss von beiden Parteien und dem Zeugen (falls vorhanden) unterschrieben werden.
Übrigens: auch in der neuen Wohnung solltest du beim Einzug ein Übernahmeprotokoll erstellen.
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Lese-Empfehlungen zum Thema:
Süddeutsche.de: Was sollte im Übergabeprotokoll stehen?
Frankfurter Allgemeine: Die richtige Abnahme
Wikipedia: Wohnungsübergabeprotokoll
Wann zu erledigen?
Der Termin zur Wohnungsübergabe bei Auszug sollte vor Mietende, jedoch nach dem Auszug, stattfinden. Vereinbare den Termin am besten etwa 14 bis 30 Tage vor dem Umzug.
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